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Grundsätzliches:
Während der Amtszeit haben Mitarbeitervertretungen Anspruch auf insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung für Schulungen, die Kenntnisse im Mitarbeitervertretungsrecht vermitteln.(§ 16 MAVO) Anmeldungen sind auch ohne schriftliche Bestätigung verbindlich. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt. Einige Seminare können auch als Bildungsurlaub anerkannt werden. Fragen Sie bitte rechtzeitig in den Bildungshäusern nach. Die Kosten für die Teilnahme einschließlich der Reisekosten trägt der Dienstgeber. (§ 17 MAVO) Alle Seminare sind vom Generalvikar und dem Caritasdirektor als geeignet im Sinne von § 16 MAVO anerkannt worden.
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6 Hefte pro Jahr ZMV (und Beilag., z. B. Vergütungstabellen) Umfang jeweils etwa 100 Seiten Bezugspreis jährlich 69,20 €
Zeitschrift für die Praxis der Mitarbeitervertretung in den Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche
Aufsätze und Beiträge
zum Arbeits- Sozial- und Tarifrecht zum Mitarbeitervertretungsrecht und zum Dritten Weg Basiswissen Checklisten und Musterschreiben Informationen aus den Diözesen und Landeskirchen, aus den Bereichen Caritas und Diakonie, aus dem kirchlichen und dem staatlichen Arbeitsrecht Rechtsprechung Entscheidungen kirchlicher Gerichte (Schlichtungssprüche) Gerichtsentscheidungen zum Arbeits- Sozial- und Tarifrecht Leseranfragen Der Fall aus der Praxis Forum Buchbesprechungen Schulungskurse
Bestellungen an: KETTELER Verlag GmbH, Schlosshof 1, 93449 Waldmünchen, TEL 09972/9414-51 FAX 09972/9414-55 e-mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können |
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